Stand: 19. Oktober 2026
In welchem Zustand muss die Wohnung sein?
Nach § 187 Abs. 1 des dänischen Mietgesetzes geben Sie die Wohnung im selben Zustand zurück wie bei der Übergabe – ausgenommen sind Verschleiß und Alterung sowie Mängel, die der Vermieter selbst beheben muss. Von Reinigung steht in diesem Paragraphen kein Wort. Die Reinigungspflicht ergibt sich indirekt aus § 89: der Vermieter musste die Wohnung bei Einzug gereinigt übergeben, "derselbe Zustand" heißt deshalb auch gereinigt zurück. Wie gründlich, steht nirgends – das entscheidet sich im Streitfall im Einzelfall.
Gibt es eine amtliche Checkliste?
Nein, für private Mietwohnungen nicht. Das Nächstliegende ist Anlage 2 der Ministeriums-Richtlinie von 2015, ein Muster für ein Übergabeprotokoll. Es ist ein Raster mit festen Positionen – Decke, Wände, Böden, Fenster, Holzwerk, Schalter, Heizkörper, WC, Spülkasten, Waschbecken, Badewanne, Dusche, Armaturen, Wasch- und Spülmaschine, Fliesen, Küchenarbeitsplatte, Spüle, Küchenschränke, Kühlschrank, Herd und Dunstabzug – mit dem Code "RG = Reinigung auf Kosten des Mieters". Das Muster ist ausdrücklich unverbindlich. Dafür verlangt die Richtlinie Genauigkeit: der Vermieter darf nicht einfach schreiben, die Wohnung sei "vernachlässigt". Ist das Protokoll zu unpräzise, riskiert er seinen Anspruch.
Wohnungsabnahme: wer muss, und wann?
Vermieter, die mehr als eine Wohnung vermieten, müssen die Abnahme spätestens zwei Wochen, nachdem sie vom Auszug erfahren haben, durchführen – also typischerweise ab der Schlüsselübergabe, nicht ab dem formellen Vertragsende. Sie müssen mit mindestens einer Woche Vorlauf schriftlich eingeladen werden. Bei der Abnahme muss der Vermieter ein Übergabeprotokoll erstellen und es Ihnen vor Ort aushändigen. Sind Sie nicht anwesend oder wollen Sie nicht quittieren, muss es spätestens zwei Wochen nach der Abnahme zugeschickt werden. So steht es in § 187 Abs. 3 und 4. Vermietet jemand nur eine einzige Wohnung, entfällt diese Pflicht – dann laufen die Fristen stattdessen ab dem Auszugstag.
Was passiert, wenn der Vermieter das nicht tut?
Dann entfällt der Anspruch. Der Wortlaut von § 187 Abs. 5 ist kurz: bei Verstoß gegen Abs. 3 und 4 entfällt der Instandsetzungsanspruch des Vermieters nach Abs. 1. Eine Ausnahme für "aber die Wohnung war doch wirklich schmutzig" gibt es nicht. Das lohnt sich zu wissen, denn es ist die meistübersehene Regel im ganzen Ablauf. Vertraglich zu Lasten des Mieters abbedungen werden können diese Regeln ebenfalls nicht, das steht in § 189.
Die 14 Tage
Der Vermieter kann keine Ansprüche mehr geltend machen, wenn seit der Abnahme mehr als zwei Wochen vergangen sind – oder seit dem Auszugstag, wenn keine Abnahmepflicht besteht. Und weiter in derselben Vorschrift: Instandsetzungskosten, die nicht im Übergabeprotokoll stehen, gehen den Mieter nichts an. Zwei Ausnahmen: Mängel, die bei üblicher Sorgfalt nicht erkennbar waren, und Fälle, in denen der Mieter arglistig gehandelt hat. Die Arbeiten müssen innerhalb der 14 Tage nicht beziffert werden – nur der Anspruch muss erhoben sein. Für die Endabrechnung und die Kaution gibt es dagegen keine gesetzliche Frist, dort gilt nur "innerhalb angemessener Zeit".
Die Fristen auf einen Blick
| Was | Frist |
|---|---|
| Einladung zur Abnahme | mindestens 1 Woche vor der Abnahme |
| Abnahme (Vermieter mit mehreren Wohnungen) | spätestens 2 Wochen nach Kenntnis vom Auszug |
| Übergabeprotokoll, wenn Sie nicht quittieren | spätestens 2 Wochen nach der Abnahme |
| Ansprüche des Vermieters geltend gemacht | spätestens 2 Wochen nach Abnahme oder Auszugstag |
| Endabrechnung und Kaution | keine gesetzliche Frist – nur „innerhalb angemessener Zeit" |
| Sozialwohnung: Mitteilung über Kosten und Anteil | spätestens 2 Wochen nach der Abnahme |
| Sozialwohnung: Beschwerde beim beboerklagenævn | spätestens 2 Wochen nach Erhalt der Abrechnung |
Vermietet der Vermieter nur eine einzige Wohnung, besteht keine Abnahmepflicht – dann laufen die Fristen ab dem Auszugstag selbst.
Renoviert wie neu – oder normal?
Seit dem 1. Juli 2015 kann nicht mehr vereinbart werden, dass der Mieter beim Auszug mehr instand setzt als die Teile, die seiner eigenen Instandhaltungspflicht unterliegen. Die Vorschrift steht heute in § 115 Abs. 1. Zwei Dinge sind dabei wichtig. Erstens gilt die Änderung nur für Verträge ab dem 1. Juli 2015 – ist Ihr Vertrag älter, kann eine Klausel über Neurenovierung weiterhin wirksam sein. Zweitens kann trotzdem ein Neuanstrich fällig werden: wer unterwegs nicht instand gehalten hat und eine übliche Zeit dort gewohnt hat, muss nach der Faustregel des Ministeriums mit Streichen nach etwa fünf Jahren normaler Nutzung rechnen. In keinem Fall darf von Ihnen verlangt werden, die Wohnung in besserem Zustand zurückzugeben, als Sie sie übernommen haben.
Sozialwohnungen folgen anderen Regeln
In einer Sozialwohnung (almen bolig) gilt das Almenlejelov, und dort ist Reinigung ausdrücklich genannt: die Normalinstandsetzung beim Auszug umfasst notwendiges Weißen, Streichen, Tapezieren sowie Reinigung (§ 26 Abs. 2). Die Abnahme muss binnen zwei Wochen stattfinden, und die Wohnungsorganisation muss Ihnen Umfang, geschätzte Kosten und Ihren Anteil spätestens zwei Wochen nach der Abnahme schriftlich mitteilen. Wird der Kostenvoranschlag um mehr als 10 % überschritten, kann Ihnen die Mehrausgabe nicht auferlegt werden. Und hier läuft eine Frist in die andere Richtung: sind Sie mit der Abrechnung nicht einverstanden, müssen Sie sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt beim beboerklagenævn vorbringen.
Wenn Sie sich nicht einig werden
Streitigkeiten über Auszug und Instandsetzung entscheidet das huslejenævn der Kommune (§ 190). Ein Verfahren kostet 2026 367 kr. Bekommt der Mieter in vollem Umfang recht, zahlt der Vermieter 7.027 kr. an das Gremium. In Sozialwohnungen heißt es beboerklagenævn, die Gebühr beträgt 172 kr. Gegen die Entscheidung kann vor dem Wohnungsgericht (boligretten) geklagt werden. Veröffentlichte Entscheidungen zeigen: die Gremien kürzen Reinigungsrechnungen auf das, was sie für angemessen halten – einen Tarif oder einen festen Standard gibt es nicht.
So gehen Sie praktisch vor
- Melden Sie Ihre neue Adresse spätestens acht Tage vor dem Auszug – das steht in § 186 Abs. 2.
- Gehen Sie zur Abnahme, auch wenn es eng wird. Dort wird es entschieden.
- Machen Sie am Tag der Schlüsselübergabe selbst Fotos von jedem Raum.
- Unterschreiben Sie das Protokoll – Ihre Unterschrift ist nur eine Empfangsbestätigung, keine Zustimmung zum Inhalt. Schreiben Sie ruhig dazu, wenn Sie anderer Meinung sind.
- Verlangen Sie sofort eine Kopie und legen Sie sie zu den Fotos.
- Prüfen Sie das Datum: kommt die Forderung mehr als zwei Wochen nach der Abnahme, ist sie zu spät.
Quellen: Lov om leje (LOV Nr. 341 vom 22.03.2022) §§ 89, 115, 186, 187, 189 und 190; Lov om leje af almene boliger (LBK Nr. 928 vom 04.09.2019) §§ 26, 29, 94 und 102; Lov om boligforhold (LOV Nr. 342 vom 22.03.2022) § 82; Richtlinie VEJ Nr. 10936 vom 21.10.2015 mit Anlage 2; Sätze für 2026 nach VEJ Nr. 9886 vom 04.09.2025. Lov om leje (dänisches Mietgesetz) bei retsinformation.dk
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